AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Koch/Neumann GbR
1. Allgemeines
Diese AGB´s von HappenRad Koch/Neumann GbR gelten für alle Verträge, die der Anbieter mit seinen Vertragspartnern abschließt. Der Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Abnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass im Einzelfall schriftlich zwischen den Parteien gesondert etwas Abweichendes vereinbart wird.
2. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des umseitig näher ausgeführten und auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Angebotes von HappenRad Koch/Neumann GbR durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot schriftlich, mündlich oder per E-Mail annehmen.
3. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist das Zubereiten und das Herausgeben von belgischen Waffeln mit unterschiedlichen, saisonal angepassten Toppings. Der Leistungsumfang richtet sich nach den umseitig näher spezifizierten und auf die individuellen Bedürfnisse und Vorgaben des Kunden.
Dies gilt auch für Ort und Zeit der Leistung, die ebenfalls nach Kundenwünschen festgelegt werden. Vom Kunden nachträglich geforderte und über das Angebot hinausgehende Mehrleistungen werden von HappenRad Koch/Neumann GbRim Rahmen der Möglichkeiten gegen gesonderte Abrechnung nach Vereinbarung erbracht.
Der Kunde sichert zu, dass er für seine Veranstaltung ein geeignetes Gelände gemäß den Vorgaben im Angebot, insbesondere hinsichtlich Mindestgröße, Tragfähigkeit und Ebenerdigkeit bzw. Gefälle zur Verfügung steht, welches direkt mit Lieferwagen zulässigem Gelände angefahren werden kann.
Dem Kunden ist bekannt, dass die Zubereitung der Waffeln ggfs. mit offenem Feuer erfolgt und sichert zu, dass der vorgesehene Veranstaltungsort hierfür geeignet ist. Andernfalls kann auch nach vorheriger Absprache die Zubereitung mit Elektro-Waffeleisen vereinbart werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise von HappenRad Koch/Neumann GbR sind Nettopreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Etwaig zusätzlich noch anfallende Kosten. z. B. insbesondere für Anfahrt, Übernachtung von Personal vor Ort etc., werden gesondert angegeben und sind aus dem Angebot für den Kunden ersichtlich.
5. Stornierung
Der Vertrag ist durch den Kunden bis 30 Kalendertage vor Leistungstermin gegen eine Gebühr von 50% des vereinbarten Preises kündbar. Bei Kündigung ab 7 Kalendertagen vor Leistungstermin werden 75 % des vereinbarten Preises oder zu erwartenden Umsatzes fällig.
6. Versicherungen und Genehmigungen; Gebühren Dritter; Lizenzen
Der Kunde ist als Veranstalter für die ausreichende Versicherung der Veranstaltung allein verantwortlich und schließt daher ggf. selbst auf eigene Rechnung und Verantwortung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungshöhe ab. Soweit der Kunde gleichwohl keinen ausreichenden Versicherungsschutz abgeschlossen hat, stellt er HappenRad Koch/Neumann GbR im Schadensfall von etwaigen Schadensersatzansprüchen etc. frei, sofern es sich um einen Schaden handelt, der durch die abzuschließende Veranstalterhaftpflichtversicherung typischerweise gedeckt gewesen wäre.
Der Kunde besorgt außerdem in eigener Regie auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung alle etwaig erforderlichen Genehmigungen Dritter, insbesondere auch von Behörden, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind auch musikrechtliche Genehmigungen (z.B. GEMA).
7. Schäden
Durch den Kunden oder seine Gäste beschädigte Gegenstände werden dem Kunden ggf. in Rechnung gestellt.
8. Reklamationen
Kundenreklamationen können nur während der Veranstaltung geltend gemacht und anerkannt werden. Berechtigte Reklamationen können nach Wahl von HappenRad Koch/Neumann GbR durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vergütung reguliert werden.
9. Entsorgung
Sofern nichts anderes verabredet wurde, gilt als vereinbart, dass der angefallene Müll vor Ort verbleibt und durch den Auftraggeber entsorgt wird.
Alle Rechte vorbehalten | HappenRad